Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldebedingungen

Bitte melden Sie sich über unsere Website im Bereich ANMELDUNG und TERMIN BUCHEN an.

2. Anmeldebestätigung

Nach Ihrer Buchung über unsere Internetseite erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Anmeldung wird jedoch erst verbindlich, wenn Sie die Anzahlung von € 135,00 (Siebengebirge), € 135,00 (Sächsische Schweiz) oder € 135,00 (Südtirol-Dolomiten oder Meran -Meraner Land) bzw. € 135,00 (Ostsee, Riesengebirge, Tegernsee –  je nach Art der Veranstaltung) überwiesen haben. Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend nach der Anmeldung, damit wird der Platz für Sie gesichert. Nach Erhalt der Anzahlung/oder auch der RB des Hotels gilt der Platz als fest reserviert.

Bitte bedenken Sie, dass wir nur eine begrenzte Teilnehmerzahl aufnehmen können und zur Zeit sind wir als einziger Anbieter von Rohkost/Fasten Wanderungen in Polen schnell ausgebucht.
Den fehlenden Restbetrag bitten wir Sie 30 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.
Bei Doppelzimmern, die zur Einzelnutzung gebucht werden ist immer der Einzelzimmerzuschlag zu entrichten!

3. Reiseleistungen

Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung der Veranstaltung auf der Website und der Buchungsbestätigung.
Der/die Teilnehmer(in) erhält bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitere Informationen zur Anreise und Vorbereitung sowie das Reiseprogramm und eine Liste mit den mitzubringenden Gegenstände. Nach erfolgreicher Teilnahme bekommen Sie dann auch eine Rechnung (nur nach eigenem Wunsch).
*Der Veranstalter behält sich bei allen Veranstaltungen vor, Änderungen des Programms, der Hotelauswahl und der Wanderrouten vorzunehmen.

4. Voraussetzungen

Wir führen Rohkost/Fasten-Seminare / Wanderungen für gesunde Personen durch. Dies ist kein Heilfasten im klinischen Sinne. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Rohkost/Fastenseminar ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese Eignung wird vor Ort nicht geprüft. Im Zweifelsfall oder bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme wird eine Abklärung durch den Hausarzt vor Antritt der Rohkost/Fastenwoche empfohlen. Sollte der Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und es dadurch während der Teilnahme an der Veranstaltung zu Schäden an seiner Gesundheit kommt, ist die Haftung des Veranstalters somit ausgeschlossen.
Menschen mit folgenden Krankheiten wären besser in einer Fastenklinik betreut: Herzprobleme, Diabetes, starker Bluthochdruck, Einnahme von Blutverdünnungsmitteln oder Gicht. Ebenfalls nicht fasten sollten Schwangere, Kinder sowie Personen mit Magersucht, Bulimie oder auszehrenden Krankheiten.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die von uns durchgeführten Kurse keine therapeutischen Angebote darstellen und evtl. Konsultationen beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzen können. 

Wir führen Heil-und Rohkost Fasten für Gesunde durch, im Vordergrund steht Prävention und Besserung des Gesundheitszustands. Bei akuten und chronischen Erkrankungen wird ärztliche Einwilligung dringend empfohlen.

5. Reservierungen ändern oder stornieren (Rücktritt durch den Kunden bei Terra Aktiva)

Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Tritt der/die Teilnehmer(in) von der Veranstaltung zurück, so fallen folgende Stornierungsgebühren an:

Bis zum 31. Tag vor Beginn 49,00 Euro/Person als Bearbeitungsgebühr
Bis zum 24. Tag vor Beginn 50% des Seminarpreises
Bis zum 16. Tag vor Beginn 80% des Seminarpreises 

Danach, ab dem 7 Tag vor Beginn des Seminars ist der gesamte Betrag fällig, falls Sie keinen Ersatzteilnehmer benennen.
Bitte haben Sie Verständnis, in so kurzer Zeit finden wir keinen Ersatz für Ihren Platz. Die Rücktrittskosten können Sie über eine Versicherung abdecken. Bei Stornierungen im Hotel gelten die jeweiligen Stornogebühren und AGBs des Hotels.
*Bei Ausfall des Seminars wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Seminarleiters vor der Veranstaltung erstatten wir Ihnen Ihre Anzahlung komplett zurück, darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

6. Rücktritt (Rücktritt durch den Veranstalter)

Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters
Für die Durchführung aller Veranstaltungen ist eine Mindesteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bei Ausfall des Seminars wird der angemeldete Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurück erstattet – dafür garantieren wir verbindlich!
GARANTIE – Bei Ausfall des Seminars wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Seminarleiters vor der Veranstaltung erstatten wir Ihnen Ihre Anzahlung komplett zurück , darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Zusatz-Klausel (während der Veranstaltung) – bei akuten Erkrankung des Veranstalters/Fastenwanderleiters/Seminarleiters während der Veranstaltung, was zur Minderung der Leistungen oder sogar Ausfall der Veranstaltung herbeiführt – ist Seminargebühren Rückerstattung ausgeschlossen. Die Rücktrittskosten können Sie über eine Versicherung abdecken.

Zusatz-Klausel Corona (während der Veranstaltung) – mit dem Coronavirus dürfte in Verbindung mit den behördlichen Maßnahmen ein Fall “Höherer Gewalt” ausgelöst werden. Ist die Fortführung einer Veranstaltung dann nicht möglich, muss der Veranstalter auch nicht die Leistung erbringen (z.B. Konzert, Bundesligaspiel, Fastenwanderung), die er dem Besucher vertraglich schuldet . Tritt ein Corona Virus Fall bei einer Fasten-Veranstaltung auf ( z. B . Teilnehmer, Seminarleiter, Fastenwanderleiter) und die Gruppe ist gezwungen seitens Hotels, des Gesundheitsamtes oder des Veranstalters vorzeitig abzureisen – entsteht dem Veranstalter keinerlei Verpflichtung die gezahlten Seminargebühren oder andere Kosten dem Teilnehmer zu erstatten. Zu der“ höheren Gewalt“ gehört  z..B. Corona, Überschwemmung, Erdbeeben, andere Pandemie etc.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Wanderleiter/Veranstalter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind die Ansprüche des Teilnehmers auf Kostenrückerstattung ausgeschlossen.

7. Haftung, Haftungsbeschränkung

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er sich für gesund hält und in eigener Verantwortung an der Rohkost/Fasten-Wander-Veranstaltung, sowie den Gemeinschaftsfahrten teilnimmt und den Veranstalter, den Seminarleiter, den Wanderleiter sowie das Seminarhotel nicht für Schäden irgendwelcher Art haftbar machen wird. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremd-leistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen.
Die Anreise und Abreise geschieht in eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Für Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wanderungen, wie zum Beispiel Stürze u. a. ergeben, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651 h BGB auf den dreifachen Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Sollte ein Teilnehmer die Fasten/Rohkostwoche aus eigener Entscheidung unterbrechen, steht ihm seitens des Veranstalters keine finanzielle Entschädigung zu, solange keine gravierenden Gründe (grob fahrlässige Handlung) vorliegen. Schadenersatzansprüche müssen binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen, sind ebenfalls jegliche Ansprüche gegenüber dem Fremdleister oder Veranstalter ausgeschlossen. In von uns bewohnten Hotels gelten die AGB´s des jeweiligen Hotels.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er auf eigene Verantwortung an dieser Veranstaltung teilnimmt, gesund ist und die unter beschrieben allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und anerkannt hat.

8. Haftpflicht-Versicherung und Spezialhaftpflichtversicherung für Teilnehmer

Wir besitzen eine Vermögenschaden -Haftpflicht für Reiserveranstalter sowie eine Spezial-Haftpflichtversicherung gegen Personen-und Sachschäden /  Versicherungssummen je Schadenereignis in EUR: 7.500.000 / Sachschäden: 750.000 / AXA Konzern

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zu Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Ganzen

10. Schutzklausel gegen unerlaubte Nachahmung

Jeder Teilnehmer, der nach Besuch der Veranstaltungen von Terra Aktiva ähnliche Veranstaltungen/Dienstleistungen anbietet – insbesondere exakt an selben Orten oder in den selben Hotels, Einrichtungen etc. sollte informiert sein, dass es untersagt ist. Zutreffend ist hier der Begriff Nachahmung und unlauterer Wettbewerb sowie Verwertung fremder Leistungen als eigene (hier unsere Dienstleistung). Die allgemeine Generalklausel in § 3 Abs. 1 UWG lautet: Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

11. Schriftformerfordernis

Für sämtliche Abreden, Sonderwünsche und Nebenabreden gilt die Schriftformerfordernis.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Ansprüche, die anfallen sollten und verhandelt werden müssten ist Neuwied. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDG).

Voraussetzungen für den rechtmäßigen Versand von Werbemails, Dienstleistung bei Bestandskunden :
die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Falls Sie keine weitere Werbung wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: claudius.schimainski@gmail.com

 

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Fasten-Wanderungen und Rohkostfasten. Der Spezialist für Wanderungen in Deutschland, Polen und Italien
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